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KRANKENKASSENRÜCKERSTATTUNG:


Wir arbeiten wie eine Wahlarzt- bzw. Privatpraxis. In diesem Fall erstatten Krankenkassen nur einen sehr kleinen Teil der Behandlungskosten zurück. Nach Verordnung durch Ihren Arzt ist diese bei der jeweiligen Krankenkasse zur Bewilligung einzureichen. Die Behandlungsreihe kann erst nach Kassenbewilligung begonnen werden.

ACHTUNG!

Manche Krankenkassenzusatzversicherungen übernehmen bis zu 100% des verbleibenden Restbetrages.